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   OLG Frankfurt, 11.09.2000 - 25 W 58/00   

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OLG Frankfurt, 11.09.2000 - 25 W 58/00 (https://dejure.org/2000,66809)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2000 - 25 W 58/00 (https://dejure.org/2000,66809)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2000 - 25 W 58/00 (https://dejure.org/2000,66809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen für die Anhebung der Unpfändbarkeitsgrenze nach § 850f I ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anhebung der Unpfändbarkeitsgrenze nach § 850f I ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850f
    Ablehnung der Heraufsetzung des pfändungsfreien Betrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 10.06.1992 - 2 W 56/92

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen; Änderung des unpfändbaren Betrages unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2000 - 25 W 58/00
    Vielmehr haben das Vollstreckungsgericht bzw. die ihm in Rechtsmittelzug übergeordneten Gerichte bei der Entscheidung nach § 850f Abs. 1 lit. a) ZPO den im Einzelfall anzunehmenden Sozialhilfebedarf des Vollstreckungsschuldners in eigener Verantwortung zu ermitteln; die Bescheinigung des Sozialamtes stellt lediglich eine Entscheidungshilfe in Form einer behördlichen Auskunft dar, deren Richtigkeit das Gericht im Rahmen der Würdigung nach § 286 ZPO überprüfen muss (OLG Köln, Rpfl. 1999, 548; Rpfl. 1996, 118; NJW 1992, 2836 = FamRZ 1993, 584; KG, Rpfl. 1994, 373; LG Stuttgart, Rpfl. 1990, 173 und Rpfl. 1993, 357, 358; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 850f, Rn. 2 a.E.; Becker, in: Musielak, Kommentar zur ZPO, § 850f, Rn. 2; Stöber, Forderungspfändung, 12. Aufl., Rn. 1186a).

    1999, 548, 549; NJW 1992, 2836, 2837 [OLG Köln 10.06.1992 - 2 W 56/92] ; KG, Rpfl.; 1994, 373; LG Berlin, Rpfl.

    Dem Vollstreckungsgläubiger ist dabei nicht erst dann der Vorrang zu gewähren, wenn er durch die Nichterfüllung selbst in eine Notlage geriete, sondern auch dann, wenn sich die Tilgung der Schuld unangemessen lang hinzieht und der Vollstreckungsschuldner sich nicht einmal bemüht, unangemessene Aufwendungen zu senken, um wenigstens Teilbeträge abzutragen (OLG Köln, NJW 1992, 2836, 2837 [OLG Köln 10.06.1992 - 2 W 56/92] ; vgl. auch KG, VersR 1962, 174, 175; OLG Celle, Rpfl. 1990, 376f.).

    Die Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses durch die landgerichtliche Entscheidung führt nicht zum Wiederaufleben der ursprünglichen Pfändung (vgl. BGH, NJW 1976, 1453 [BGH 09.06.1976 - VIII ZR 19/75] ; OLG Köln, NJW 1992, 2836 [OLG Köln 10.06.1992 - 2 W 56/92] ; NJW-RR 1993, 393 [OLG Köln 11.03.1992 - 2 W 16/92] ; Becker, in: Musielak, § 850f Rn. 16; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 6. Aufl., Rn. 581).

  • BGH, 09.06.1976 - VIII ZR 19/75

    Voraussetzungen der Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2000 - 25 W 58/00
    Die Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses durch die landgerichtliche Entscheidung führt nicht zum Wiederaufleben der ursprünglichen Pfändung (vgl. BGH, NJW 1976, 1453 [BGH 09.06.1976 - VIII ZR 19/75] ; OLG Köln, NJW 1992, 2836 [OLG Köln 10.06.1992 - 2 W 56/92] ; NJW-RR 1993, 393 [OLG Köln 11.03.1992 - 2 W 16/92] ; Becker, in: Musielak, § 850f Rn. 16; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 6. Aufl., Rn. 581).
  • OLG Köln, 11.03.1992 - 2 W 16/92

    Pfändungsfreigrenze; Erhöhung; Pfändung; Teilaufhebung; Abändernde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2000 - 25 W 58/00
    Die Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses durch die landgerichtliche Entscheidung führt nicht zum Wiederaufleben der ursprünglichen Pfändung (vgl. BGH, NJW 1976, 1453 [BGH 09.06.1976 - VIII ZR 19/75] ; OLG Köln, NJW 1992, 2836 [OLG Köln 10.06.1992 - 2 W 56/92] ; NJW-RR 1993, 393 [OLG Köln 11.03.1992 - 2 W 16/92] ; Becker, in: Musielak, § 850f Rn. 16; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 6. Aufl., Rn. 581).
  • LG Heidelberg, 13.05.1997 - 3 T 83/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2000 - 25 W 58/00
    1996, 76f.; LG Heidelberg, JurBüro 1998, 45, 46 m. zust. Anm. Ernst; Putzo, aaO, Rn. 4; Hartmann, aaO, Rn. 2; Schellhorn, Kommentar zum BSHG, 15. Aufl., § 12 Rn. 15; Kunz, in Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker, BSHG, Loseblattkommentar, Stand: 38. Erg.Lfg.
  • KG, 27.04.1961 - 1 W 386/61

    Besondere Bedürfnisse des Schuldners, Aufwendungen eines VV, Benutzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2000 - 25 W 58/00
    Dem Vollstreckungsgläubiger ist dabei nicht erst dann der Vorrang zu gewähren, wenn er durch die Nichterfüllung selbst in eine Notlage geriete, sondern auch dann, wenn sich die Tilgung der Schuld unangemessen lang hinzieht und der Vollstreckungsschuldner sich nicht einmal bemüht, unangemessene Aufwendungen zu senken, um wenigstens Teilbeträge abzutragen (OLG Köln, NJW 1992, 2836, 2837 [OLG Köln 10.06.1992 - 2 W 56/92] ; vgl. auch KG, VersR 1962, 174, 175; OLG Celle, Rpfl. 1990, 376f.).
  • LG Kassel, 24.09.2019 - 3 T 496/19
    Als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die noch angemessenen Wohnkosten kommen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer im vorliegenden Zusammenhang die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes in Betracht, die im Vergleich zur Sozialhilfe weiter reichenden Schutz gewähren, jedoch deutlich machen, welche Beträge im Rahmen des (übrigen) Sozialrechts noch angemessen sind (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2000, 614; Beschluss vom 11.09.2000 25 W 058/00 ; OLG Köln Rpfleger 1999, 548 (549); OLG Köln NJW 1992, 2836 (2837); offen gelassen in BGH NJW 2003, 2918 (2920)).
  • LG Kassel, 11.04.2005 - 3 T 147/05

    Grenzen der Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens; Kriterien für die Beurteilung des

    Entsprechendes galt für die Zeit bis zum 31.12.2004 nach § 3 der Regelsatzverordnung a. F. Als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die danach noch angemessene Miete kommen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer im vorliegenden Zusammenhang die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes in Betracht, weil der im Vergleich zur Sozialhilfe weiterreichende Schutz dieses Gesetzes den Schluss zulässt, dass auch die im Rahmen des Sozialhilferechts hinzunehmenden Aufwendungen auf Dauer nicht höher liegen können als die Kosten, die auf seiner Grundlage zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 11.09.2000 - 25 W 058/00 - OLG Köln Rpfleger 1999, 548 (549); OLG Köln NJW 1992, 2836 (2837); offen gelassen in BGH NJW 2003, 2918 (2920)).
  • LG Kassel, 05.04.2005 - 3 T 185/05
    Als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die danach noch angemessene Miete kommen indes nach ständiger Rechtsprechung der Kammer im vorliegenden Zusammenhang die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes in Betracht, weil der im Vergleich zur Sozialhilfe weiterreichende Schutz dieses Gesetzes den Schluss zulässt, dass auch die im Rahmen des Sozialhilferechts hinzunehmenden Aufwendungen auf Dauer nicht höher liegen können als die Kosten, die auf seiner Grundlage zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 11.09.2000 - 25 W 058/00 - OLG Köln Rpfleger 1999, 548 (549); OLG Köln NJW 1992, 2836 (2837); offen gelassen in BGH NJW 2003, 2918 (2920)).
  • LG Kassel, 11.12.2015 - 3 T 579/15
    Entsprechendes galt für die Zeit bis zum 31.12.2004 nach § 3 der Regelsatzverordnung a. F. Als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die danach noch angemessene Miete kommen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer im vorliegenden Zusammenhang die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) in Betracht, weil der im Vergleich zur Sozialhilfe weiterreichende Schutz dieses Gesetzes den Schluss zulässt, dass auch die im Rahmen des Sozialhilferechts hinzunehmenden Aufwendungen auf Dauer nicht höher liegen können als die Kosten, die auf seiner Grundlage zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 11.09.2000 - 25 W 058/00 - OLG Köln Rpfleger 1999, 548 (549); OLG Köln NJW 1992, 2836 (2837); offen gelassen in BGH NJW 2003, 2918 (2920)).
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